Die aktuelle Erbschaftssteuer ist in der Bevölkerung und den Medien stark umstritten und wird häufig als „unfair“ wahrgenommen. Dies bietet populistischen Parteien wie der AfD eine Angriffsfläche, die sich für eine vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer einsetzen. Gleichzeitig wird in der öffentlichen Debatte oft die Angst vor dem Verlust von „Omas Häuschen“ geschürt, während die eigentlichen Probleme im System unbeachtet bleiben.
Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild: Die reichsten 10 Prozent der Gesellschaft erhalten bereits die Hälfte aller Erbschaften und Schenkungen. Diese werden oft durch großzügige Ausnahmen und Schlupflöcher für Betriebsvermögen kaum besteuert. Gleichzeitig macht die Erbschaftssteuer nur rund 1,2 Prozent des Gesamtsteueraufkommens aus (BMF, 2021a), was ihre Wirksamkeit und Gerechtigkeit stark infrage stellt.
Probleme der aktuellen Regelung:
- Schlupflöcher durch Schenkungen:
Schenkungen werden gezielt eingesetzt, um Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen zu nutzen. Dadurch wird die Steuerlast weiter reduziert. - Ungleiche Belastung:
Sehr große Erbschaften werden de jure mit einem Spitzensteuersatz von 50 Prozent belegt, doch de facto wird dieser kaum angewendet, da große Vermögen meist als Betriebsvermögen gelten und durch Verschonungsregeln geschützt sind. - Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen:
Die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen beliefen sich 2017–2019 auf durchschnittlich 42 Milliarden Euro pro Jahr. Dies steht im starken Kontrast zu den lediglich 11 Milliarden Euro Einnahmen aus der Erbschaftssteuer insgesamt.
Ein erste Idee für die Richtung einer Reform
Eine gerechte Nachlasssteuer könnte erhebliche Steuermehreinnahmen generieren, ohne kleine und mittelständische Unternehmen zu gefährden. Diese Mehreinnahmen könnten gezielt verwendet werden, um Arbeitnehmer und Mieter zu entlasten, beispielsweise durch eine Senkung der Belastung auf Lohneinkommen.
Der Begriff „Millionärs- und Konzern- Nachlasstssteuer“ wird hier vor allem verwendet um eine gedankliche Distanz zur existierenden Erbschaftssteuer zu schaffen. Hier gäbe es wahrscheinlich noch bessere Begriffe.
Umsetzungsmöglichkeiten:
1. Langfristige Finanzierungshilfen oder Verrentung der Steuerschuld, sodass diese aus laufenden Erträgen beglichen werden kann, ohne das Eigenkapital des Unternehmens zu gefährden.
2. Teilweise öffentliche Unternehmensbeteiligungen oder Mitarbeiterbeteiligungen als Alternative zur direkten Steuerzahlung.
3. Eine stärkere Fokussierung auf die Besteuerung außerordentlich großer Erbschaften und Betriebsvermögen, um Steuergerechtigkeit zu schaffen und eine gesellschaftliche Akzeptanz der Nachlasssteuer zu fördern.